Das ist aber erstaunlich. Ich dachte mit verabschiedung von §202c StGB sei sowas per Gesetz abgeschaft worden. Hat sich wohl wieder einmal diese blöde Realität nicht an die Gesetze angepasst.
Ich frage mich allerdings, ob die findigen Kerlchen, die die „Chinesischen Trojaner“ gefunden haben, dabei nicht Programme verwendet haben, deren Besitz und Anwendung nach StGB §202c strafbewährt sind.
Des Weiteren ergibt sich aus diesen Ereignissen für mich die Frage, wie Her OSM Schäuble in Zukunft verhindern will, dass sein Lieblingsobjekt, der Bundesdeutsche Trojaner mittels Chinesischem Trojaner zum Bundeschinesischen Trojaner wird. Aber auch darauf wird er sicher eine schönen Vergleich mit einer „besseren Telefonanlage“ (OSM himself) haben.